Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft-Unter Ausschluss der Anleger?

Sarkastisch könnte man auch die Frage stellen „warum hat man nicht noch Herrn Ebeling in den Ausschuss gewählt?“. Gerade der Vertrieb, der aus unserer Sicht eine große Mitschuld an der heutigen Situation, trägt sollte sich im Gläubigerausschuss dezent zurückhalten, und nicht wie hier geschehen, alle Positionen besetzen.

Man hat ganz klar verhindert das Vertriebskritische und Anlegerfreundliche Vertreter in den Gläubigerausschuss gewählt wurden, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen. Ein schier unglaublicher Vorgang in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte. Herr Dr. Sieprath und auch Herr Peter Stütz von der IG Lombard sollten sich bitte einmal in aller Ruhe überlegen, welchen Eindruck sie durch ihr Vorgehen geschaffen haben.

Nicht Herr Ebeling, nicht Herr Westen, nicht Herr Nebelung haben die Produkte an die Anleger verkauft und die Beratungen bei Kunden durchgeführt, sondern Berater wie Peter Stütz und seine Vermittlerkollegen von der IG Lombard. Natürlich wird man dies nun den Anlegern mitteilen müssen, denn hier kann ein Schaden für die Anleger entstehen, den diese nun noch vermeiden können, wenn sie richtig reagieren, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr. Wir werden den Anlegern nun einen Vorschlag unterbreiten, wie man gezielt gegen die Vermittler vorgehen kann, die eine Falschberatung durchgeführt haben., und nur um diese Vermittler geht es uns, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.

Natürlich gibt es bei den Vermittlern auch solche, deren Beratungsprozess völlig in Ordnung war, denen man keinen Vorwurf der Falschberatung machen kann. Wir haben aber dutzende von Fällen, so Dr. Thomas Pforr, wo diese Beteiligung als „quasi Festgeldersatz“ verkauft haben. Natürlich werden wir auch gegen den Verfasser dieses Ratings vorgehen und diesen zur Verantwortung ziehen.

Ich kann Herrn Dr. Sieprath und Herrn Peter Stütz von der IG Lombard nur empfehlen sich nochmals zu überlegen ob man die Ämter im Gläubigerausschuss nicht zurücklegen will und sollte.

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